Jubilarehrung im AWO-Ortsverein Merkstein
Nachruf Peter Joerißen
Kirche und AWO etablieren Mittagstisch
Die AWO am Mittelrhein auf dem Weg in eine digitale Zukunft
Schwimmbad-Gutscheine gegen die Angst vor dem Wasser
Vortrag Marie Juchacz – Zwischen Verfolgung und Widerstand
Frauen aus der Eschweiler Innenstadt stärken
Frauen machen Gesellschaft
Warum wir uns für Demokratie engagieren
Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie in Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
(§31, Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG)
Unsere Mitarbeiterinnen haben folgende Qualifikationen:
Diplom-Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen mit Zusatzausbildungen in den Bereichen systemische Familienberatung/-therapie. Pädagogische Psychotherapie, Mediation, Gestaltpädagogik, Heil- und Waldorfpädagogik.
In ihrer Arbeit werden diese Fachkräfte durch regelmäßig stattfindende Supervisionen und Fortbildungen unterstützt.
Die Mitarbeiterinnen unserer Sozialpädagogischen Familienhilfe unterliegen der Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.
Unsere Vorgehensweise
Die Grundlage der Zusammenarbeit bildet ein respektvoller Umgang miteinander sowie regelmäßige Beratung und Gespräche. Gemeinsam wird die bestehende Familiensituation betrachtet und nach Veränderungs- und Bewältigungsmöglichkeiten gesucht.
Dabei werden die vorhandenen Fähigkeiten, Stärken und Eigenkräfte der Familie in den Mittelpunkt gestellt. Diese werden genutzt, um auch andere Sichtweisen und Handlungsstrategien zu entwickeln.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Sie basiert auf der Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit und auf dem Wunsch, dass sich etwas verändert. Die Zusammenarbeit ist in der Regel längerfristig angelegt (mehrere Monate bis ca. zwei Jahre) und bedarf der Bewilligung durch das Jugendamt.
Die Termine finden vorwiegend in der häuslichen Umgebung statt und je nach Absprache und Bedarf mehrmals wöchentlich. Die Antragstellung für die Hilfe zur Erziehung (SPFH) muss im Voraus beim örtlichen Jugendamt erfolgen. Den Familien entstehen keine Kosten.
Intensität und Dauer der Zusammenarbeit sind individuell sehr unterschiedlich. In einem Hilfeplan werden gemeinsam Ziele, an denen gearbeitet wird, sowie Beginn bzw. Ende der Unterstützung verbindlich vereinbart.
Ziele in der Zusammenarbeit von Familien und SPFH sind z. B.:
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Individuelle Förderung und Entwicklung von Kindern
- Verbesserung der Familienbeziehungen
- Verringerung familiärer Belastungen im Alltag
- Unterstützung der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung
Die Inhalte unserer Arbeit
Die SPFH kann von Familien, Alleinerziehenden und Stieffamilien in Anspruch genommen werden, die Auswege aus schwierigen Lebenssituationen suchen, wie z. B.:
- Erziehungsprobleme
- Trennung und Scheidung
- Konflikte in der Familie
- Be-/Überlastung
- Arbeitslosigkeit
- Überschuldung
- Krankheit
- Wohnungsprobleme
- Alltagsstrukturprobleme
- Schwierigkeiten mit Behörden und Institutionen
- Paarkonflikte
- Schulprobleme
Mögliche Inhalte der Zusammenarbeit sind:
- Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen
- Überdenken und Klären der Familienbeziehungen
- Persönlichkeitsstärkung und damit Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven
- Strukturierungshilfe in der praktischen Bewältigung des Alltags
- Vermittlung eines adäquaten Umgangs mit Behörden und Institutionen
- Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Anregung und Angebote zur Freizeitgestaltung
Kontakt
SPFH Herzogenrath
Ansprechpartnerin: Frau Lantin
Lutherstr. 10
52134 Herzogenrath
Tel.: 02407-5633602
Wir informieren Sie gerne über unsere Angebote, diese sind für Familien kostenlos.