Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt nach §219 StGB und §§5,6 SchkG. Sie ist Pflicht, wenn du überlegst einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Wir beraten und unterstützen dich bei dieser Entscheidung.

Unsere Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst dazu folgende Angebote:

  • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
  • Unterstützung der eigenverantwortlichen Entscheidung
  • Beratung und Informationen zu rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen                
  • Informationen zum Schwangerschafts-Abbruch
  • Beratung bezüglich Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
  • Beratung bezüglich Verhütungsmitteln        

Weitere Infos dazu:    
www.familienhandbuch.de

Schriftgroesse





Kontakt

AWO Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung
Grabenstraße 76
52249 Eschweiler
Tel. 02403/372 12
Fax 02403/39 80
E-Mail an die Beratungsstelle

Terminvergabe:
Mo - Fr nach Vereinbarung

Außenstelle:
FrauenKomm.Gleis1
Bahnhofstraße 15
52134 Herzogenrath

Terminvergabe:
Do 9 - 12 Uhr
nach Vereinbarung

 
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