Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt nach §219 StGB und §§5,6 SchkG. Sie ist Pflicht, wenn du überlegst einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Wir beraten und unterstützen dich bei dieser Entscheidung.
Unsere Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst dazu folgende Angebote:
- Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
- Unterstützung der eigenverantwortlichen Entscheidung
- Beratung und Informationen zu rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen
- Informationen zum Schwangerschafts-Abbruch
- Beratung bezüglich Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
- Beratung bezüglich Verhütungsmitteln
Weitere Infos dazu:
www.familienhandbuch.de

