Gesetzliche Vorgaben

Für alle unsere Kindertageseinrichtungen gelten die Bestimmungen des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das am 1.8.2008 in Kraft getreten ist. Seine Schwerpunkte sind:

  • Bildung
  • Betreuung und frühe Förderung
  • Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
  • Ausbau der Kindertagespflege
  • gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Sprachförderung
  • Ausbau von Familienzentren
  • Flexibilität für die Eltern bei der Wahl der Betreuungsdauer


Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums www.mgffi.nrw.de

Oder Sie fragen unsere PädagogInnen, die Ihnen gerne die Details erläutern.

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